Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Hochzeitsfotografie von S.Paaß Photography
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über fotografische Leistungen im Bereich Hochzeitsfotografie zwischen S.Paaß Photography, Stephanie Paaß, Habichthöhe 11, 42657 Solingen und den jeweiligen Kunden.
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Hochzeitsvertrag haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsabschluss
Eine Anfrage über die Website, per E Mail, telefonisch oder über andere Kontaktwege stellt noch keine verbindliche Buchung dar.
Ein Hochzeitstermin gilt erst dann als verbindlich gebucht, wenn ein entsprechender Vertrag zwischen den Kunden und S.Paaß Photography geschlossen wurde.
3. Leistungsumfang und Arbeitsweise
Die fotografische Begleitung erfolgt im vereinbarten Zeitraum und im fotografischen Stil von S.Paaß Photography.
Die Auswahl der übergebenen Bilder erfolgt durch die Fotografin. Übergeben werden alle nach fachlicher Beurteilung gelungenen und für die Hochzeitsreportage geeigneten Aufnahmen.
Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher angefertigter Aufnahmen besteht nicht. Nicht übergeben werden insbesondere Testaufnahmen, Fehlbelichtungen, unscharfe Bilder, mehrfach sehr ähnliche Aufnahmen oder Bilder mit geschlossenen Augen.
Die Bilder werden professionell grundoptimiert. Dazu gehören insbesondere Anpassungen von Helligkeit, Farbe und Bildausschnitt. Beautyretuschen, Körperretuschen und umfangreiche Hautretuschen werden nicht angeboten und sind nicht Bestandteil der Leistung.
RAW Dateien und unbearbeitete Originaldateien werden nicht herausgegeben.
4. Künstlerischer Gestaltungsspielraum
Den Kunden ist der fotografische und bildbearbeiterische Stil von S.Paaß Photography bekannt. Bei Aufnahme, Bildauswahl und Bearbeitung besteht ein angemessener künstlerischer Gestaltungsspielraum.
Die Wahrnehmung von Farben, Helligkeit, Kontrasten und Bildwirkung kann individuell unterschiedlich sein. Abweichende persönliche Vorstellungen, beispielsweise der Wunsch nach einer wärmeren oder kühleren Farbgebung, einem anderen Bildausschnitt oder einer anderen Perspektive, stellen daher für sich allein keinen Mangel dar.
Die Bildbearbeitung erfolgt an einem kalibrierten Monitor. Je nach verwendetem Smartphone, Tablet oder Monitor sowie dessen Displayeinstellungen können Farben, Helligkeit und Kontraste bei der Darstellung abweichen. Solche durch das jeweilige Anzeigegerät verursachten Darstellungsunterschiede stellen keinen Mangel der gelieferten Bilder dar.
Dies gilt nicht für objektiv vorhandene technische oder erhebliche Bearbeitungsfehler.
5. Ablauf der Hochzeit
Wesentliche Änderungen des vereinbarten Ablaufs, insbesondere Änderungen von Uhrzeiten, Treffpunkten oder Veranstaltungsorten, müssen S.Paaß Photography so früh wie möglich mitgeteilt werden.
Der tatsächliche Ablauf einer Hochzeit kann von der ursprünglichen Planung abweichen. Verzögerungen bei der Trauung, kurzfristige Programmänderungen, längere Fahrtzeiten zwischen den Locations oder andere zeitliche Verschiebungen können dazu führen, dass einzelne geplante Aufnahmen innerhalb der vereinbarten Begleitungszeit nicht mehr möglich sind.
Auch äußere Umstände können die fotografischen Möglichkeiten beeinflussen. Dazu gehören insbesondere Regen, Sturm, starke Hitze oder andere Wetterbedingungen, außergewöhnliche Verkehrssituationen und Straßensperrungen, Einschränkungen am Veranstaltungsort sowie behördliche Vorgaben.
S.Paaß Photography kann keine Garantie für bestimmte Aufnahmen übernehmen, wenn diese aufgrund solcher nicht beeinflussbaren Umstände, kurzfristiger Änderungen oder zeitlicher Verzögerungen nicht oder nur eingeschränkt möglich sind.
Bei standesamtlichen, kirchlichen oder freien Trauungen sind die jeweiligen Vorgaben der zuständigen Personen und Veranstaltungsorte zu beachten. Dies kann insbesondere Einschränkungen hinsichtlich Blitzlicht, Bewegungsfreiheit, zulässiger Standorte oder des Fotografierens während bestimmter Teile der Trauung betreffen. S.Paaß Photography hält sich an diese Vorgaben und kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn dadurch bestimmte Perspektiven oder Aufnahmen nicht möglich sind.
Bei Außenaufnahmen können Wetter und Lichtverhältnisse außerdem Einfluss auf den geplanten Ort, den Zeitpunkt und die Art der Aufnahmen haben. Wenn eine geplante Aufnahme unter den gegebenen Bedingungen nicht sicher oder sinnvoll durchgeführt werden kann, wird nach Möglichkeit gemeinsam nach einer geeigneten Alternative gesucht.
6. Mitwirkung der Kunden und Gäste
Die Kunden teilen S.Paaß Photography alle für die fotografische Begleitung wichtigen Informationen spätestens 3 Tage vor der Hochzeit mit. Dazu gehören insbesondere gewünschte Gruppenaufnahmen, wichtige Personen, besondere Programmpunkte sowie geplante Überraschungen, von denen die Fotografin vorab Kenntnis haben darf.
Änderungen oder Programmpunkte, die erst kurzfristig entstehen oder bekannt werden, sollten S.Paaß Photography so früh wie möglich mitgeteilt werden.
Bei gewünschten Gruppenaufnahmen liegt es in der Verantwortung der Kunden, die entsprechenden Personen zum vereinbarten Zeitpunkt zusammenzubringen. S.Paaß Photography unterstützt selbstverständlich bei der Organisation und Aufstellung der Gruppe, kann jedoch nicht gewährleisten, dass alle gewünschten Personen zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbar sind.
Für fehlende Aufnahmen einzelner Personen, bestimmter Gruppenkonstellationen oder Programmpunkte besteht kein Anspruch auf Nachholung oder Minderung, wenn diese nicht rechtzeitig mitgeteilt wurden, die betreffenden Personen nicht verfügbar waren oder die jeweilige Situation während der Hochzeit nicht angemessen fotografiert werden konnte.
7. Einschränkungen durch Dritte
Während einer Hochzeit kann die fotografische Arbeit durch Personen oder Vorgaben beeinflusst werden, auf die S.Paaß Photography keinen Einfluss hat. Dazu gehören insbesondere Gäste, andere Fotografen oder Videografen, Mitarbeitende der Location, Standesbeamte, Geistliche sowie andere beteiligte Dienstleister.
Dies gilt beispielsweise, wenn Gäste während wichtiger Momente aufstehen, in den Aufnahmebereich treten, mit Smartphones oder Kameras die freie Sicht auf das Geschehen verdecken oder sich unmittelbar vor der Fotografin positionieren. Ebenso können andere Fotografen, Videografen oder Dienstleister die freie Sicht oder den verfügbaren Bewegungsraum einschränken.
Auch Vorgaben des Standesamtes, der Kirche oder der Location können dazu führen, dass bestimmte Standorte nicht genutzt werden dürfen, die Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist oder einzelne Situationen nur aus bestimmten Perspektiven fotografiert werden können.
S.Paaß Photography kann daher nicht gewährleisten, dass bestimmte Aufnahmen oder Perspektiven entstehen, wenn diese durch das Verhalten Dritter oder durch entsprechende Vorgaben verhindert oder wesentlich erschwert werden.
Soweit es die Situation zulässt, wird versucht, auf solche Einschränkungen zu reagieren und eine alternative Position oder Perspektive zu finden.
8. Verspätungen
Verspätet sich der Beginn der Trauung oder ein anderer Programmpunkt aus Gründen, die nicht von S.Paaß Photography zu vertreten sind, verlängert sich die vereinbarte Begleitungszeit nicht automatisch.
Eine Verlängerung kann, soweit zeitlich möglich, nach Absprache erfolgen und wird entsprechend der vereinbarten Zusatzstundenvergütung berechnet.
Verspätet sich die Fotografin aus eigenem Verschulden, wird die tatsächlich nicht erbrachte Leistungszeit nicht berechnet beziehungsweise entsprechend ausgeglichen.
9. Höhere Gewalt und Ausfall der Fotografin
Kann die Fotografin den Auftrag aufgrund höherer Gewalt, eines Unfalls, einer plötzlichen schweren Erkrankung oder eines vergleichbaren, nicht von ihr zu vertretenden Ereignisses nicht durchführen, werden die Kunden unverzüglich informiert.
Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet. Soweit möglich, kann S.Paaß Photography bei der Suche nach einem geeigneten Ersatz unterstützen. Ein Anspruch auf Stellung eines Ersatzfotografen besteht jedoch nicht.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
10. Technische Ausfälle und Datenverlust
S.Paaß Photography arbeitet mit professioneller Fotoausrüstung und trifft angemessene Maßnahmen zur Datensicherung. Ein vollständiger Ausschluss technischer Defekte oder eines Datenverlustes ist dennoch nicht möglich.
Bei einem nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten technischen Ausfall gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
11. Wetterbedingungen
Bei ungünstigen Wetterbedingungen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Absage oder kostenlose Verschiebung einer Hochzeitsreportage.
S.Paaß Photography entscheidet gemeinsam mit den Kunden vor Ort, welche Aufnahmen unter den gegebenen Bedingungen sinnvoll und sicher durchgeführt werden können.
12. Bearbeitung und Lieferung der Bilder
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu 4 Wochen nach dem Hochzeitstag. Bei hoher Auslastung kann sich die Bearbeitungszeit auf bis zu 8 Wochen verlängern.
Bei unvorhersehbaren Umständen, die zu einer zusätzlichen Verzögerung führen, werden die Kunden entsprechend informiert.
Die fertig bearbeiteten Bilder werden über eine persönliche Online Galerie bereitgestellt. Je nach gebuchtem Paket können zusätzlich ein USB Stick mit den bearbeiteten Bildern sowie Fotoabzüge beziehungsweise Prints Bestandteil der vereinbarten Leistung sein. Maßgeblich ist der im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarte Leistungsumfang.
Eine bestimmte Mindestanzahl an Bildern wird nicht geschuldet, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Nach Bereitstellung der Online Galerie sollten die Bilder zeitnah heruntergeladen und zusätzlich eigenständig gesichert werden. Auch bei einer zusätzlichen Übergabe auf einem USB Stick wird eine eigene dauerhafte Datensicherung empfohlen.
13. Nutzungsrechte der Kunden
Nach vollständiger Bezahlung erhalten die Kunden ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den übergebenen Bildern für private Zwecke. Dazu gehören insbesondere private Fotoabzüge sowie die Veröffentlichung auf privaten Social Media Profilen.
Die von S.Paaß Photography übergebenen Bilder entsprechen dem fotografischen und bildbearbeiterischen Stil der Fotografin. Eine nachträgliche Veränderung der Bilder durch Filter, Farbveränderungen, Presets oder andere Bearbeitungen ist nicht gestattet, da hierdurch der ursprüngliche Bildstil verändert und die Arbeit von S.Paaß Photography verfälscht werden kann.
Das reine Zuschneiden eines Bildes, soweit dies beispielsweise aufgrund des Formates einer Social Media Plattform technisch erforderlich ist, bleibt davon unberührt.
Eine kommerzielle Nutzung, der Verkauf sowie die Weitergabe der Bilder an Unternehmen, Dienstleister oder andere gewerbliche Dritte zu Werbe oder Geschäftszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung von S.Paaß Photography.
Das Urheberrecht verbleibt bei der Fotografin.
14. Veröffentlichung durch S.Paaß Photography
Für S.Paaß Photography ist die Präsentation eigener Arbeiten ein wichtiger Bestandteil der Tätigkeit. Sie ermöglicht zukünftigen Brautpaaren, sich einen authentischen Eindruck vom Bildstil und der fotografischen Arbeit zu verschaffen.
Daher freue ich mich, wenn Bilder einer Hochzeit für die Veröffentlichung auf meiner Website, in meinem Portfolio, auf meinen Social Media Profilen oder in eigenen Werbematerialien freigegeben werden.
Liegt die entsprechende Einwilligung zur Veröffentlichung vor, trifft S.Paaß Photography die Auswahl der hierfür verwendeten Bilder. Eine zusätzliche Abstimmung oder Freigabe einzelner Bilder durch die Kunden ist nicht erforderlich.
Die Entscheidung über die grundsätzliche Einwilligung zur Veröffentlichung wird im Hochzeitsvertrag gesondert festgehalten. Die Einwilligung ist freiwillig und kann für die Zukunft nach den gesetzlichen Bestimmungen widerrufen werden.
15. Stornierung durch die Kunden
Bei einer Stornierung durch die Kunden gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Bis 30 Tage vor dem Hochzeitstermin: kostenfreie Stornierung
29 bis 15 Tage vor dem Hochzeitstermin: insgesamt 30 Prozent der vereinbarten Vergütung
14 bis 8 Tage vor dem Hochzeitstermin: insgesamt 50 Prozent der vereinbarten Vergütung
Ab 7 Tage vor dem Hochzeitstermin: insgesamt 100 Prozent der vereinbarten Vergütung
Bereits geleistete Zahlungen werden auf den jeweiligen Stornierungsbetrag angerechnet.
Den Kunden bleibt das Recht nachzuweisen, dass S.Paaß Photography durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer finanzieller Schaden entstanden ist.
16. Zahlungsbedingungen und Herausgabe der Bilder
Die Anzahlung beträgt 30 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises und ist innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungserhalt fällig.
Die Restzahlung ist innerhalb von sieben Tagen nach dem Hochzeitstag fällig.
Die Bereitstellung beziehungsweise Aushändigung der fertig bearbeiteten Bilder erfolgt erst nach vollständigem Eingang der vereinbarten Vergütung. Dies gilt sowohl für die Bereitstellung der Online Galerie als auch für einen zum gebuchten Paket gehörenden USB Stick, Prints oder andere vereinbarte Produkte.
17. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsdurchführung und entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten befinden sich in der Datenschutzerklärung dieser Website.
18. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen S.Paaß Photography und den Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Es gilt deutsches Recht. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Stand: August 2026